Die Tauberbischofsheimerin hatte erfolgreich über mehrere Instanzen gegen die Wahlen vom Mai 2019 Einspruch erhoben. Sie hatte ihren Teilort Impfingen - nach der Kernstadt der zweitgrößte Stadtteil Tauberbischofsheims - mit nur einem Sitz im Gemeinderat unterrepräsentiert gesehen. Eine Revision hatte der VGH nicht zugelassen. Dagegen hätte die Stadt Beschwerde einlegen können.
Die Klägerin hatte moniert, dass jeder der sechs Ortsteile der Kommune jeweils einen garantierten Sitz im Gemeinderat besitzt - unabhängig von der Einwohnerzahl. Damit sei die Stimme eines Bürgers aus einem kleinen Ortsteil bei einer solchen sogenannten unechten Teilortswahl mehr wert als die eines Wählers aus einem größeren Ortsteil. Aus Sicht des VGH muss die Sitzverteilung hingegen im Regelfall so sein, dass Stadtteile gemessen am Anteil der Bevölkerung repräsentiert werden.
Nach Angaben der Stadtverwaltung wird eine Neuwahl für die verbleibende Zeit der laufenden Wahlperiode bis 2024 angeordnet. Im Vorfeld muss zunächst die Wahlsatzung der Stadt überarbeitet werden.
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