Mehr als 2600 Einrichtungen im Land hätten den Impfstatus ihrer Beschäftigten übermittelt. »Noch ist eine Woche Zeit, die verbleibenden Meldungen an die Gesundheitsämter nachzureichen«, sagte der für den Kampf gegen die Pandemie zuständige Amtschef Uwe Lahl. »Wir sind auf einem guten Weg, die Ämter werden die einrichtungsbezogene Impfpflicht zügig umsetzen.«
Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ist am vergangenen Dienstag angelaufen. Alle Beschäftigten mussten bis dahin von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten ihrem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenlegen. Wurde kein Nachweis vorgelegt, müssen die Einrichtungen das zuständige Gesundheitsamt informieren.
Die Ämter entscheiden in jedem Einzelfall, wie es mit ungeimpften Mitarbeitern weitergeht. Es wird zunächst versucht, die Betreffenden von der Maßnahme zu überzeugen. Sie soll vulnerable Gruppen - etwa Bewohner in Pflegeheimen oder Kranke - besser vor Ansteckungen mit dem Virus schützen. Ist kein Umdenken in Sicht, kann das Gesundheitsamt »innerhalb einer angemessenen Frist« Betroffenen das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit untersagen. Auch ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro ist möglich. Da die Behördenvertreter einen Ermessensspielraum haben, können sie im Fall großer Personalknappheit dem ungeimpften, aber täglich getesteten Mitarbeiter den befristeten Verbleib erlauben.
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