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Klimaschutzgesetz steht vor dem Beschluss

Die Ziele sind ehrgeizig, an einigen Stellen gibt es schon konkrete Maßnahmen, andere sollen noch folgen: Bis 2030 will Baden-Württemberg den Ausstoß von Treibhausgasen um über die Hälfte senken. Das steht im neuen Klimaschutzgesetz - aber es gibt Zweifel.

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Autos stehen im Stau. Foto: Mia Bucher
Autos stehen im Stau.
Foto: Mia Bucher

Nach langem Ringen will der Landtag am Mittwoch (1. Februar) das neue Klimaschutzgesetz beschließen und ehrgeizige Ziele für die Einsparung von Treibhausgasen etwa im Verkehr sowie im Gebäude- und Energiesektor gesetzlich verankern. Mit der Novelle - also der Neufassung des Gesetzes - wäre Baden-Württemberg das erste Bundesland, das konkrete Wegmarken für die Reduzierung von klimaschädlichem CO2 für die unterschiedlichen Bereiche gesetzlich verankert. Bis 2030 soll der CO2-Ausstoß über alle Bereiche hinweg um die Hälfte gesenkt werden. Zudem will das Land bis 2040 klimaneutral werden. »Es ist das ehrgeizigste, das weitreichendste und das umfassendste Klimaschutzgesetz, das wir ins Deutschland haben«, sagte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne).

Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren und bis 2040 klimaneutral zu werden - fünf Jahre früher, als es der Bund für Deutschland beschlossen hat. Klimaneutralität bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen, wie wieder gebunden werden können.

Die Ziele sind ehrgeizig: Nach einem Gutachten im Auftrag des Umweltministeriums muss etwa die Landwirtschaft den Ausstoß bis 2030 um 39 Prozent gegenüber 1990 senken - die Energiewirtschaft um 75 Prozent, die Industrie um 62 Prozent, der Verkehr um 55 Prozent und der Gebäudesektor um 49 Prozent. Die einzelnen Ziele folgen einem Gutachten des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) in Freiburg. Klimaverbänden sind einige Vorgaben im neuen Klimaschutzgesetz aber zu unkonkret.

Wie in einem Rundumschlag greift das Gesetz in mehr als zwei Dutzend weitere Gesetze und Vorschriften ein. Unter anderem werden im Klimaschutzgesetz sogenannte Sektorenziele beschlossen - also konkrete Vorgaben für Bereiche wie Landwirtschaft, Straßenbau und Gebäude, um den CO2-Ausstoß zu senken. Gerade im Gebäudebereich steht das Land vor großen Herausforderungen. Auch die Energiewirtschaft sowie die Industrie müssen die Emissionen kräftig senken. Beim Verkehr dürfte es im Autoland Baden-Württemberg besonders schwer werden, den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid kurzfristig stark zu verringern - trotz immer mehr Elektroautos.

Für die Fortschritte in den Sektoren sollen laut Gesetz die jeweiligen Ministerien zuständig sein. Ein unabhängiger Klimasachverständigenrat soll jährlich überprüfen und bewerten, was die Ressorts vorlegen. Außerdem kann der Rat auch eigene Vorschläge einbringen.

Entsprechend den Vorgaben des Bundes sollen 1,8 Prozent der Landesflächen für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden. »Mindestens 0,2 Prozent« sieht das Land für Freiflächen-Photovoltaik (PV) vor. Vorgesehen ist auch eine PV-Pflicht auf Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen, außerdem beim Neubau von größeren offenen Parkplätzen. Gebäude in Landesbesitz müssen ab 2030 über Solaranlagen verfügen. Außerdem wird bei Baumaßnahmen, Anschaffungen und Dienstleistungsaufträgen des Landes künftig ein fiktiver Preis für Treibhausgas-Emissionen eingerechnet. Dadurch soll die Wahrscheinlichkeit sinken, dass bei Ausschreibungen besonders klimaschädliche Angebote die günstigsten sind.

Umweltverbände hatten bislang bemängelt, manche Maßnahmen gingen nicht weit genug. So würden vor allem für den Verkehrsbereich klare Vorgaben fehlen. Der Verkehr ist aktuell für einen großen Teil der CO2-Emissionen im Land verantwortlich.

© dpa-infocom, dpa:230201-99-431438/2