Die Ladung sei anschließend auf drei gleichwertige Lastwagen verteilt worden, so dass der Zielort in Stuttgart mit den Lebensmitteln beliefert werden konnte. Den Fahrer und auch den Unternehmer in der Pfalz erwartet nun ein hohes dreistelliges Bußgeld, da in diesem Fall von Vorsatz ausgegangen werden musste.
Außerdem habe man bei der Überprüfung der Daten des Fahrtenschreibers festgestellt, dass der Fahrer, um die geltenden Lenk- und Ruhezeitbestimmungen einzuhalten, während einer Tour seine Fahrerkarte aus dem Fahrtenschreiber herausgenommen hatte. Auch der Unternehmer habe einige Vorschriften nicht eingehalten.
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