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Kleinerer Landtag: FDP klagt gegen Stopp des Volksbegehrens

Die FDP in Baden-Württemberg befürchtet einen XXL-Landtag. Nun hat das Innenministerium ein Volksbegehren abgelehnt, welches das Aufblähen verhindern sollte. Doch die Liberalen geben nicht auf - sie ziehen vor das Verfassungsgericht des Landes.

Landtag Baden-Württemberg
Landtagsabgeordnete nehmen an einer Abstimmung zum Haushalt während einer Plenarsitzung im Landtag von Baden-Württemberg teil. Foto: Marijan Murat/DPA
Landtagsabgeordnete nehmen an einer Abstimmung zum Haushalt während einer Plenarsitzung im Landtag von Baden-Württemberg teil.
Foto: Marijan Murat/DPA

Die FDP will in den kommenden Tagen Klage beim Verfassungsgerichtshof gegen das vom Innenministerium gestoppte Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags einreichen. Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart: »Es ist völlig absurd zu behaupten, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, weil er das Wahlrecht zu sehr in Richtung des Verhältniswahlrechts verschiebe.« Denn genau das hätten Grüne, CDU und SPD mit der Einführung von Landeslisten bereits beschlossen, ohne dass es irgendjemand thematisiert hätte.

Rülke sagte weiter, bei einem aufgeblähten XXL-Landtag würden überdies nur rund ein Drittel direkt gewählte Abgeordnete im Landtag sitzen wie bei dem »schlanken Vorschlag« der Liberalen auch, nur eben insgesamt viel weniger.

Das Innenministerium hatte vor Weihnachten erklärt, die FDP habe zwar ausreichend Unterschriften eingereicht, der angestrebte Gesetzentwurf sei aber aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig. Nach dem Entwurf der FDP habe die Verhältniswahl deutlich mehr Gewicht als die Persönlichkeitswahl, so die Kritik. Die FDP sieht darin ein taktisches Manöver von Innenminister Thomas Strobl (CDU). Rülke betonte: »Thomas Strobls Motiv ist, eine Niederlage vor Gericht in Kauf zu nehmen, die aber so spät ergeht, dass erst 2031 die Landtagsreduktion greift.« So schaffe er vorher noch ein möglichst großes Parlament und könne eventuell selbst ein Landtagsmandat ergattern, das ihm die Bevölkerung bislang nicht gegeben habe. »Wenn das jetzige Wahlrecht verfassungskonform ist, ist es unser Vorschlag auch.«

Knackpunkt ist Artikel 28 der Landesverfassung

Die FDP hat mehr als 10 000 Unterschriften beim Ministerium eingereicht. Die Liberalen wollten mit dem Volksbegehren die Anzahl der Wahlkreise im Südwesten um fast die Hälfte reduzieren. Damit solle eine Aufblähung des Parlaments verhindert werden. Anstatt von 70 sollte es künftig nur noch 38 Wahlkreise analog zur Bundestagswahl geben. Damit werde die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten drastisch reduziert, hieß es. Zuletzt war die FDP-Landtagsfraktion mit einem entsprechendem Gesetzentwurf gescheitert.

Für das Innenministerium ist der FDP-Plan verfassungswidrig. Je weniger Wahlkreise es gebe, desto kleiner sei auch der Anteil der Abgeordneten, die ein Direktmandat erhielten - die also direkt aus einem Wahlkreis in den Landtag gewählt würden, teilte das Ministerium mit. Konkret geht es um den Artikel 28 der Landesverfassung. Das Prinzip der Persönlichkeitswahl würde aus Sicht des Ministeriums zu weit zu Gunsten der Verhältniswahl verschoben. Das baden-württembergische Landtagswahlrecht ist ein Mischsystem aus Persönlichkeitswahl und Verhältniswahl.

Verfassungsgerichtshof

© dpa-infocom, dpa:231230-99-445018/3