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Klage gegen Struktur der Dualen Hochschule gescheitert

KARLSRUHE. Die Organisation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Wissenschaftsfreiheit nicht gefährdet und wies eine Klage von 80 Professoren und Dozenten ab. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. (Az. 1 BvR 1586/14)

Justitia. FOTO: DPA
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Karlsruhe (dpa/lsw) - Die Organisation der Dualen Hochschule Baden-Württemberg verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Wissenschaftsfreiheit nicht gefährdet und wies eine Klage von 80 Professoren und Dozenten ab. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. (Az. 1 BvR 1586/14)

In der 2009 entstandenen Dualen Hochschule sind Studienakademien und Ausbildungsstätten zusammengeschlossen. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Vorgaben zur Wahl und Abwahl der zentralen Leitungsorgane und der örtlichen Rektorate. Die Verfassungsrichter kamen aber zu dem Schluss, dass die Hochschullehrer ausreichend Mitwirkungsmöglichkeiten haben. Die Vorgaben seien eingehalten. (dpa)