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»Kesslergrube«: Verhandlung zu Altlasten-Sanierung fällt aus

Im Revisionsverfahren zur Altlasten-Sanierung der früheren Mülldeponie »Kesslergrube« in Grenzach-Wyhlen fällt die für Donnerstag (23. Februar) angesetzte mündliche Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aus. Nach Angaben auf der Internetseite des Gerichts ist der Termin aufgehoben worden. Zu einem neuen Termin ist noch nichts bekannt.

Der Chemiekonzern BASF plant, einen Teil der »Kesslergrube« im Kreis Lörrach zu sanieren. Dort waren bis 1976 Bauschutt, Hausmüll und Abfälle aus der Chemie- und Pharmaindustrie entsorgt worden. BASF ist für einen relativ großen Teil der Fläche verantwortlich und setzt nun auf das Verfahren der Einkapselung: Dicke Mauern, die über 30 Meter tief in die Erde reichen, sollen den Deponieanteil verschließen.

Weil die Technik umstritten ist, ging die Gemeinde Grenzach-Wyhlen juristisch gegen das Projekt vor und legte im Rechtsstreit Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Auch der Umweltverband BUND im Südwesten zog vor Gericht. Er fordert, die Schadstoffe komplett aus der einstigen Müllkippe zu entfernen. Das Revisionsverfahren könnte laut Bundesverwaltungsgericht »zur Klärung der Frage beitragen, ob die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans zulässig ist«.

BUND zum Verfahren

Terminankündigung des Gerichts

© dpa-infocom, dpa:230222-99-698380/2