STUTTGART. Baden-Württemberg will anders als Bayern vorerst an einer Ausnahmeregelung festhalten, wonach Wintersportler und andere Tagestouristen, die kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne müssen. Es seien in Baden-Württemberg derzeit keine Einschränkungen hinsichtlich dieser Regelung vorgesehen, sagte ein Sprecher des zuständigen Landessozialministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Konkret gilt diese Ausnahmeregelung für Menschen aus Baden-Württemberg, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten haben.
Bayern hatte eine ähnliche Regelung in der vergangenen Woche gekippt. Eine Ausnahmeregelung ohne Quarantänepflicht für Aufenthalte in einem ausländischen Risikogebiet unter 24 Stunden soll demnach nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten. Darunter fallen beispielsweise Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Kritiker befürchten angesichts der unterschiedlichen Regelungen in den beiden Süd-Bundesländern, dass in den kommenden Monaten eine Art Schlupfloch-Skitourismus im Süden der Republik entstehen könnte. So könnte ein bayerischer Bodensee-Bewohner morgens über Baden-Württemberg nach Österreich zum Skifahren fahren und abends den gleichen Weg zurücknehmen. An der Grenze zwischen Baden-Württemberg und Bayern müsste er wohl kaum Kontrollen befürchten.
Der Sprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums wies die Kritik mit Verweis auf die geltenden Regelungen zurück. Der bayerische Ski-Urlauber müsse auch im Falle einer Ein- und Rückreise über Baden-Württemberg anschließend in Bayern nach den dort geltenden Regeln in Quarantäne, sagte er.
Der Sprecher betonte mit Blick auf die 24-Stunden-Regelung in Baden-Württemberg grundsätzlich, angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens gelte der Appell, dass nicht alles, was erlaubt sei, auch geboten sei. »Auf nicht zwingende Reisen und entbehrliche Tagesausflüge sollte daher nach Möglichkeit verzichtet werden.« (dpa)