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Kein Volksbegehren über kostenlose Kinderbetreuung

Das geplante Volksbegehren für eine kostenlose Kinderbetreuung im Südwesten ist vorerst an rechtlichen Hürden gescheitert.

Ein Junge fährt in einer Kindertagesstätte mit einem Bobbycar
Ein Junge fährt in einer Kindertagesstätte mit einem Bobbycar an einem Garderobenständer vorbei. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv
Ein Junge fährt in einer Kindertagesstätte mit einem Bobbycar an einem Garderobenständer vorbei. Foto: Sebastian Kahnert/Archiv

STUTTGART. Das Innenministerium teilte am Montag in Stuttgart mit, dass der von der oppositionellen SPD gestellte Antrag auf das Volksbegehren nicht zulässig sei. Die Landesverfassung erlaube keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über den Landesetat - auch nicht über Abgabengesetze. Die SPD will gegen diese Entscheidung vorgehen und vor das Landesverfassungsgericht ziehen, wie sie mitteilte. (dpa)