STUTTGART. Das Innenministerium teilte am Montag in Stuttgart mit, dass der von der oppositionellen SPD gestellte Antrag auf das Volksbegehren nicht zulässig sei. Die Landesverfassung erlaube keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über den Landesetat - auch nicht über Abgabengesetze. Die SPD will gegen diese Entscheidung vorgehen und vor das Landesverfassungsgericht ziehen, wie sie mitteilte. (dpa)