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»Kein Schuldgefühl, keine Reue«: Mörder soll nie freikommen

Lebenslang heißt juristisch nicht für immer. Manche Mörder kommen nach 15 Jahren frei. Im Fall der Morde von Sontheim wollte das Landgericht Ellwangen dies unbedingt verhindern. Der Täter sei einfach zu gefährlich. Er muss deshalb in Sicherungsverwahrung.

Urteil in Dreifachmord-Prozess
Der Hauptangeklagte in einem Dreifachmord-Prozess. Foto: Thomas Burmeister/dpa
Der Hauptangeklagte in einem Dreifachmord-Prozess. Foto: Thomas Burmeister/dpa

Ellwangen (dpa/lsw) - Im Verfahren um drei Morde in Sontheim an der Brenz im Kreis Heidenheim ist der Hauptangeklagte nach einer lebenslangen Haftstrafe nun zusätzlich zu zehn Jahren Freiheitsentzug und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Angesichts der Brutalität bei allen drei Tötungsverbrechen und der anhaltenden Gefährlichkeit des Verurteilten habe das Landgericht dafür sorgen müssen, dass er »nicht wieder in Freiheit kommen darf«, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg am Dienstag zur Urteilsbegründung.

Der Angeklagte habe geplant und kaltblütig Menschen getötet und in seinem gesamten Verfahren »kein Schuldgefühl und keine Reue gezeigt«, betonte Ilg. Das Landgericht sah am Dienstag Totschlag im dritten, zuvor aus Verfahrensgründen abgetrennten Fall als erwiesen an. Der angeklagte 55 Jahre alte Vater einer in Deutschland lebenden italienischen Familie habe 2008 seinen türkischen Schwiegersohn mit einer Schlinge erstickt, befand das Gericht. Die Leiche sei »auf nicht genau bekannte Weise entsorgt worden«.

Das Motiv: Der streng katholische Vater habe das Verhalten des muslimischen Schwiegersohns gegenüber seiner Tochter und den zwei kleinen Kindern des Ehepaars in wachsendem Maße als »schädlich« angesehen. Er habe eine Art Strichliste geführt und, als aus seiner Sicht das Maß voll war, die Tötung des Türken beschlossen. Dafür habe der Italiener den Mann unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt, wo bereits ein zur Schlinge gebundenes Seil bereitgelegen habe.

Angehörige des Opfers verfolgten die Urteilsbegründung im Gerichtssaal mit bedrückten Mienen. »Wir hatten bis zuletzt gehofft, dass der Mann auspackt und endlich sagt, was mit der Leiche geschehen ist«, sagte ein Mitglied der Familie Reportern: »So aber bleibt uns die letzte Gewissheit verwehrt.« Das Gericht stützte sein Urteil maßgeblich auf ein Geständnis des Beschuldigten bei seiner Vernehmung durch die Kriminalpolizei. Später hatte er die Tat jedoch bestritten. Die Erklärung der Verteidigung, das Vernehmungsprotokoll sei unglaubwürdig und der Angeklagte müsse daher freigesprochen werden, wies der Richter zurück.

Bereits bei der Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes in den beiden anderen Fällen hatte das Gericht Ende Dezember Sicherungsverwahrung angeordnet. Lebenslang bedeutet nach deutschem Recht, dass Verurteilte nach frühestens 15 Jahren die Aussetzung ihrer Strafe zur Bewährung beantragen können. Durch eine fortgesetzte Sicherungsverwahrung wird dies unterbunden. Richter Ilg erklärte, der Verurteilte sei laut Gutachtern auch in Zukunft als gefährlich für die Gesellschaft anzusehen. »So einer kann auch 80 Jahre alt sein, und da hat sich noch nichts geändert«, sagte Ilg.

Die Opfer in den beiden anderen Fällen waren 2014 der neue Lebensgefährte der Tochter des Angeklagten sowie 2019 ein Geschäftsmann, von dem die italienische Familie in Sontheim zwei Garagen gemietet hatte. Den Lebensgefährten hatte der Familienvater laut Urteil zusammen mit seinen beiden Söhnen umgebracht, weil er die Frau und deren Kinder misshandelte. Den Geschäftsmann tötete er demnach mit Hilfe eines der Söhne aus Habgier.

In beiden Fällen wurden die Leichen zersägt, die des Lebensgefährten wurde in Sizilien »entsorgt«. Sterbliche Überreste des Geschäftsmannes entdeckten Polizisten im Garten des Hauses der italienischen Familie in Sontheim. Dadurch kamen Ermittlungen auch zu den anderen Tötungsverbrechen ins Rollen.

Die beiden 33 und 31 Jahre alten Söhne wurden Ende Dezember ebenfalls zu Haftstrafen verurteilt - der ältere wegen Mordes in zwei Fällen zu 15 Jahren, der jüngere wegen Beihilfe zum Mord in einem Fall zu 9 Jahren.