Bisher hatten Katzenhalter in Mannheim ihre freilaufenden Tiere bereits registrieren und kennzeichnen lassen müssen. Das war über implantierte Mikrochips oder eine Tätowierung im Ohr der Katzen möglich. Nach Angaben der Stadt haben diese Verpflichtung sowie Appelle zur Kastration nicht mehr ausgereicht, um die Population freilebender Katzen wirksam und nachhaltig einzudämmen. Zusätzlich zur Kennzeichnung und Registrierung wird daher ab Herbst auch eine Kastration verpflichtend.
Der Stadt Mannheim sei auf Verlangen ein Nachweis über die durchgeführte Kastration sowie Registrierung vorzulegen - etwa durch die schriftliche Bestätigung des Tierarztes oder die Rechnung für den operativen Eingriff, hieß es am Dienstag. Kontrollen sollen anlassbezogen erfolgen, etwa wenn Katzen als Fundtiere aufgegriffen werden, oder im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Kontrolle. Falls bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden kein Halter ausfindig gemacht werden kann, kann die Stadt die Katze auf Kosten des Halters kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.
Die Mannheimer Katzenschutzverordnung gilt seit dem vergangenen Sommer. Kritiker hatten bereits bei Inkrafttreten eine fehlende Kastrationspflicht moniert.
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