Konkret ging es um die Veranstaltung »Durlach leuchtet für Demokratie«, die für diesen Freitag geplant ist. Das Stadtamt Durlach hatte die Veranstaltung unterstützt und eine entsprechende Pressemitteilung der Organisatoren dazu weitergeleitet. Außerdem hatte sie laut VGH Plakatständer zur Verfügung gestellt, auf denen Werbeplakate dafür aufgehängt werden durften. »Hierdurch wurde positiv von amtlichen Stellen die politische Tätigkeit der organisierenden Parteien unterstützt, während der Antragsteller diese Unterstützung weder erfahren hat, noch sie ihm angeboten wurde«, beschied der VGH. (Az.: 1 S 401/24)
© dpa-infocom, dpa:240314-99-335988/3