Wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen befürchtet, kann die Regierung den Jobwechsel um ein Jahr verzögern, in gravierenden Fällen um eineinhalb Jahre. Ein externes Gremium soll Einzelfälle auf Interessenskonflikte abklopfen. Der Opposition geht das Gesetz nicht weit genug. In dem Kontext wird immer wieder der Fall von Ex-Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) genannt, der nur wenige Monate nach seinem Rückzug aus der Politik Berater des Mannheimer Energieversorgers MVV wurde.
© dpa-infocom, dpa:220623-99-769462/2