Der Zugführer sah die Gegenstände zwar, konnte aber nicht verhindern, dass der Zug darüberfahren musste. Der Polizei zufolge sollen drei Personen die Hölzer auf die Schienen gelegt haben. Sie waren schon fort, als die Beamten eintrafen.
Die Bundespolizei ermahnt: »Eine solche Handlung ist kein Spaß, sondern stellt immer ein strafrechtlich relevantes Verhalten dar. Durch das Überfahren von Gegenständen können Züge entgleisen. Hierbei kann es zu schweren oder gar tödlichen Unfällen kommen.«
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