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Kampf um Geld für Flüchtlinge und Behinderte

Geldbeutel
Foto: dpa
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STUTTGART. Das Land Baden-Württemberg und die Kommunen ringen weiter um Geld. Bei den Gesprächen am Montagabend gab es dem Vernehmen nach keine Einigung. Vertreter des Landes und der Kommunen wollten sich aber am Dienstagnachmittag im Innenministerium noch einmal zusammensetzen. Es geht vor allem um Zuschüsse für die Unterbringung von geduldeten Asylbewerbern in den Kommunen und um Kosten im Zusammenhang mit dem neuen Bundesteilhabegesetz. Mit diesem Gesetz sollen Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und eine auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützung bekommen.

Vor dem Inkrafttreten der dritten Stufe des Bundesgesetzes zum 1. Januar fühlen sich die Kommunen als Träger im Stich gelassen. Denn bislang sind sich das Land und die Kommunen über die Finanzierung nicht einig geworden. Zuletzt war aus den Verhandlungen bekanntgeworden, dass das Land den Kommunen anbietet, für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes 2020 und 2021 Abschlagszahlungen von 126 Millionen Euro zu leisten. Zum 31. Juli 2021 sollen die exakten Kosten ermittelt werden. Je nachdem, wie diese Endrechnung ausfällt, schießt das Land dann Geld nach oder fordert Geld zurück.

Für geduldete Flüchtlinge hatte das Land angeboten, die freiwilligen Leistungen an die Kommunen in den Jahren 2020/21 von den derzeit vorgesehen 300 Millionen Euro auf 340 Millionen Euro anzuheben. Ob die Kommunen sich auf diese Angebote einlassen oder ob sie noch mehr herausverhandeln könnten, war zunächst nicht bekannt.