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Kammer: Streichung von Homöopathie-Weiterbildung angemessen

Sollen Ärztinnen und Ärzte noch eine Weiterbildung in Homöopathie machen können, obwohl deren Wirksamkeit mindestens fraglich ist? Nein, findet die Landesärztekammer. Eine Streichung sei angemessen.

Homöopathie
Ein Kügelchen eines homöopathischen Mittels liegen neben einem Fläschchen. Foto: Marijan Murat/DPA
Ein Kügelchen eines homöopathischen Mittels liegen neben einem Fläschchen.
Foto: Marijan Murat/DPA

Die Streichung der Weiterbildung für Homöopathie in Baden-Württemberg wäre nach Ansicht der Landesärztekammer verhältnismäßig und angemessen. Das ist das Ergebnis einer entsprechenden Prüfung, wie die Kammer am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Durch die geplante Streichung werde die Behandlung von Patientinnen und Patienten nach homöopathischen Methoden weder eingeschränkt noch verboten, hieß es weiter. Die endgültige Entscheidung, ob die Weiterbildung gestrichen wird, soll nach einem weiteren Beteiligungsverfahren die Vertreterversammlung der Ärztekammer im Sommer treffen.

Im Juli 2022 hatte die Vertreterversammlung dafür gestimmt, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg zu streichen. Das hätte zur Folge, dass Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg diese nicht mehr neu erwerben könnten. Medizinerinnen und Mediziner, die die Weiterbildung bereits absolviert haben, wären von der Änderung nicht betroffen. Auch homöopathische Anamnese, Diagnostik und Therapie wären nach Angaben der Ärztekammer weiter erlaubt.

Homöopathische Arzneimittel werden meist aus pflanzlichen, mineralischen oder tierischen Substanzen hergestellt. Diese werden nach bestimmten Regeln stark verdünnt - teils so lange, bis die Präparate keinen Wirkstoff mehr enthalten. Die Landesärztekammer verweist in ihrer Verhältnismäßigkeitsprüfung etwa darauf, dass zahlreiche Studien keinen Beleg dafür gefunden hätten, dass die Homöopathie eine Wirkung habe, die über den sogenannten Placebo-Effekt hinausgehe. »Es gibt somit bislang keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass Homöopathie wirkt«, heißt es in der Prüfung.

Die Homöopathie-Weiterbildung gibt es nur noch in Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz. 14 von 17 Landesärztekammern haben sie bereits gestrichen. Auch die Bundesärztekammer hatte sich 2022 für die Streichung ausgesprochen.

Verhältnismäßigkeitsprüfung der Ärztekammer

© dpa-infocom, dpa:240208-99-917845/3