Stuttgart (dpa/lsw) - Wenige Tage vor dem Urteil ist der Prozess um die Ludwigsburger Zulagen-Affäre gegen die frühere Leitung der Beamtenhochschule geplatzt. Ein Mitglied der Stuttgarter Kammer sei schwer krank geworden. Deshalb könne eine strenge Frist der Strafprozessordnung nicht eingehalten werden. Demnach darf ein Verfahren nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden. Der Prozess werde daher ausgesetzt und so bald wie möglich wieder neu auf den Terminplan genommen, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstagabend.
Gemeinsam mit dem Ex-Rektor der Hochschule muss sich der einstige Kanzler seit Anfang Oktober vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts wegen Untreue verantworten. Ihnen werden unzulässige finanzielle Ausschüttungen für mehr als ein Dutzend Professoren vorgeworfen. Die beiden sollen 13 Professoren zu Unrecht Zulagen gewährt haben - wenige Tage vor dem Ausscheiden des Rektors aus dem Dienst. Im Prozess hatte der ehemalige Hochschulleiter und der frühere Kanzler die Vorwürfe zurückgewiesen und gesagt, sie hätten »mit bestem Wissen und Gewissen« gehandelt und sich auf die Auskunft des Landesamtes verlassen.
Die Kammer hatte zuletzt eine rechtliche Einschätzung abgegeben. Demnach könnte das Verfahren mit Bewährungsstrafen von unter einem Jahr wegen Untreue und Betrugs in besonders schwerem Fall abschließen.
Hintergrund der Affäre war der Wechsel der insgesamt 13 Akademiker in eine Besoldung mit einem geringeren Grundgehalt, aber einer höheren Zulage. Die Verfahren gegen die Professoren, die die Zulagen erhalten haben, werden getrennt behandelt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entstand dem Land zwischen 2012 und 2016 bereits ein Schaden von mehr als 411 000 Euro - »und das ist in Zukunft naturgemäß ansteigend«, sagte die Staatsanwältin.
Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg gilt als Kaderschmiede, dort werden die Nachwuchsbeamten für das Land Baden-Württemberg ausgebildet. An der Hochschule kümmerte sich damals Rektorin Claudia Stöckle um die Aufarbeitung. Dies führte zu internen Querelen. Eine Klage Stöckles gegen das Land wegen vorzeitiger Beendigung ihres Amtes wird von März an vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt.