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Kündigung des Stuttgarter Musikdirektors Agrest unwirksam

Mikhail Agrest bleibt nach einer Gerichtsentscheidung vorerst Musikdirektor des Stuttgarter Balletts. Das Bezirks-Bühnenschiedsgericht in Frankfurt erklärte am Mittwoch auf Anfrage zu einer Entscheidung vom Montag, dass das Arbeitsverhältnis des Musikdirektors nicht durch die ausgesprochene außerordentliche Kündigung aufgelöst worden sei. Es fehle an einem wichtigen Grund. Gegen den Schiedsspruch sei die Berufung an das Bühnenoberschiedsgericht zulässig. Agrest hatte gegen die Kündigung geklagt. Zuvor hatten andere Medien darüber berichtet.

Ballettintendant Tamas Detrich erklärte, die Begründung des Gerichts prüfen zu wollen, wenn sie vorliege, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Im Januar habe das Bühnenschiedsgericht zunächst versucht, zwischen den Parteien einen Vergleich zu vermitteln. Die hierbei thematisierte Summe sei allerdings ungewöhnlich hoch gewesen. Die Kündigung im Oktober 2021 hatte Detrich damit begründet, dass Agrest nicht die Interessen der Tänzerinnen und Tänzer im Auge habe. Statt zwischen Ballett und Orchester zu vermitteln, habe der Musikdirektor polarisiert. Die Basis für eine weitere Zusammenarbeit sei nicht mehr gegeben.

Einmal mehr müssten die Verwaltungsratsmitglieder der Stuttgarter Staatstheater aus der Presse über die Vorgänge um Agrest erfahren, sagte Christian Jung (FDP-Fraktion), Mitglied im Verwaltungsrat der Staatstheater Stuttgart. »Ich habe deshalb schon länger angemahnt, dass die Verwaltungsratsmitglieder zeitnah über die Vorgänge informiert werden. Dies ist nicht erfolgt.« Jung forderte spätestens in der nächsten Sitzung oder noch davor eine vertrauliche und umfassende Information durch die Verwaltungsratsvorsitzende, Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne).

© dpa-infocom, dpa:220330-99-732264/3