»Die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg sind bereit, ihren Beitrag zu leisten«, sagte die Sprecherin des Landesschülerbeirats, Jette Wagler. Das Kultusministerium müsse hier nun aktiv werden. Bislang hatte das Ministerium auf die Arbeitsstättenverordnung und die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung verwiesen. Demnach sei eine Temperatur von 20 Grad vorgesehen, die beim Lüften unterschritten werden könne.
Einen Verweis darauf lassen die Jugendlichen aber nicht gelten, wie der Schülerbeirat klar machte: Die Schülerinnen und Schüler hätten in den vergangenen beiden Corona-Wintern durch das ständige Stoßlüften deutlich mehr gefroren, als das bei einer Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad der Fall wäre, hieß es.
Kultusministerium zu Energieversorgung an Schulen
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