Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte am Dienstag angekündigt, man werde in einer Verwaltungsvorschrift festhalten, dass Sonderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen in der Verwaltungssprache künftig nicht mehr zulässig seien. Das würde dann etwa gelten für Schriftverkehr von Ministerien oder Regierungspräsidien. Schulen und Hochschulen sollen davon nicht betroffen sein.
Zuvor hatte das Innenministerium einen Antrag für das Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden abgelehnt - aus formalen Gründen. Daraufhin hatten die Initiatoren des Volksbegehrens am Dienstag eine Klage gegen die Ablehnung am Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht.
Hekking zeigte sich am Mittwoch zufrieden mit der geplanten Verwaltungsvorschrift. »Ich glaube, die Landesregierung hat verstanden, dass das ein Thema ein, das die Bürger beschäftigt, und dass sie sich dahingehend korrigieren müssen«, sagte er.
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