STUTTGART. »Wir haben geprüft, inwieweit Verbote des Feuerwerks im öffentlichen Raum möglich sind«, sagte Ordnungsbürgermeister Martin Schairer. Das Sprengstoffrecht gebe hierfür aber keinen Spielraum. Weder zur Minderung der Luftverschmutzung noch zur Vermeidung von Lärm und Brandgefahr ließe sich daraus ein Verbot für Stuttgart ableiten.
Die Stadt bittet jedoch um einen vorsichtigen Umgang: »Jeder sollte sich bewusst sein, was das Feuerwerk in seinem Umfeld, ja in seiner Umwelt auslösen kann.« Generell ist das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Fachwerkhäusern verboten. Es drohen Geldbußen von bis zu 50 000 Euro Strafe. (dpa)