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Illerkirchberg: Urteil nach Messerangriff rechtskräftig

Zwei Freundinnen sind auf dem Schulweg, als sie mit einem Messer angegriffen werden. Eine 14-Jährige überlebt das nicht. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Illerkirchberg
Ein Justizbeamter (r) führt den mit Hand- und Fußschellen gefesselten Angeklagten in den Verhandlungssaal. Foto: Stefan Puchner/DPA
Ein Justizbeamter (r) führt den mit Hand- und Fußschellen gefesselten Angeklagten in den Verhandlungssaal.
Foto: Stefan Puchner/DPA

Mehr als ein Jahr nach dem blutigen Angriff auf zwei Schülerinnen in Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) hat der Bundesgerichtshof das Urteil in dem Mordprozess bestätigt. Wie die Behörde am Montag mitteilte, ist damit das Urteil des Landgerichts Ulm gegen einen Eritreer rechtskräftig. Die Kammer hatte den damals 27-Jährigen Anfang Juli wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der Mann, der als Asylbewerber aus Eritrea nach Deutschland gekommen war, hatte gegen das Urteil Revision eingelegt.

Die Freundinnen waren am 5. Dezember vergangenen Jahres auf dem Schulweg, als der Mann sie mit einem Messer attackierte. Die 13-Jährige griff er zuerst an, wie der Bundesgerichtshof mit Verweis auf das Ulmer Landgericht mitteilte. Die 14-Jährige tötete er demnach mit mindestens 19 Stichen. Er habe sich in der irrigen Annahme, die Schülerinnen hätten das Messer gesehen, als sie an ihm vorbeiliefen, und würden nun die Polizei verständigen, zur Tötung entschlossen. Er war demnach auf dem Weg zum Landratsamt, um dort den für ihn zuständigen Sachbearbeiter und weitere Mitarbeiter zu töten, weil diese ihm die Ausstellung eines Reisepasses verweigert hatten.

»Ich habe heute Morgen mit dem Vater gesprochen«, sagte der Anwalt der Familie der getöteten 14-Jährigen am Montag. »Er war erleichtert.« Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei wichtig gewesen, nun könne die Familie einen Schritt nach vorn machen.

»Wir haben die Entscheidung des BGH mit Erleichterung aufgenommen«, erklärte auch die Anwältin der Familie der 13-Jährigen. »Jetzt haben wir Gewissheit, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der Tat abgeschlossen ist und es nicht zu einer erneuten Verhandlung kommt.« Für die Familie sei das ein wichtiger Schritt auf einem langen Weg.

Die Verteidigerin des Täters erklärte am Montag, sie erhoffe sich für alle Beteiligten, aber auch für ihren Mandanten, dass man nun damit abschließen könne.

Mitteilung des Bundesgrichtshofs

© dpa-infocom, dpa:231218-99-340523/3