Wespen sind laut dem Naturschutzbund Nabu Baden-Württemberg nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Sie dürften nicht mutwillig beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihr Nest dürfe nicht zerstört werden. Wer so etwas mache, müsse in Baden-Württemberg mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Wespennester können demnach nur im Einzelfall entfernt werden, etwa in der Nähe von Kindern. Das muss dann fachgerecht geschehen. Werden Wespen etwa an der Kaffeetafel lästig, rät der Nabu, ihnen zur Ablenkung woanders zum Beispiel eine Schale Zuckerwasser anzubieten.
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