Stuttgart (dpa/lsw) - Der langanhaltende Streit zwischen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart und der »Kaktus-Initiative« geht in eine weitere Runde. Das Landgericht Stuttgart beschäftigt sich heute bei einer mündlichen Verhandlung mit einem Antrag der IHK auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ein Mitglied der Kritikergruppe. Die IHK will ihm und seinen Mitstreitern verbieten lassen, bestimmte Fotografien des IHK-Gebäudes zu veröffentlichen.
Die »Kaktus-Initiative« hatte Ende November vor dem IHK-Gebäude eine Kundgebung abgehalten; dabei wurde auch ein kammerkritischer Schriftzug samt Logo der Initiative auf die Außenfläche des Hauses projiziert. Anschließend hatten die »Kakteen« Bilder der Aktion auf ihrer Facebookseite veröffentlicht. Betreiber dieser Seite ist ein Unternehmer, gegen die sich die Unterlassungsaufforderung nun richtet. Das Gericht teilte vorab mit, die IHK fasse die nicht genehmigte Nutzung der Gebäude-Außenfläche für die Projektion eines Slogans als Verletzung ihres Eigentumsrechts auf.
Wer ein Gewerbe betreibt, wird in Deutschland automatisch Mitglied der regional zuständigen IHK und muss in der Regel auch einen Mitgliedsbeitrag berappen. Die »Kakteen« kämpfen gegen solche Pflichtmitgliedschaften, fordern niedrigere Beiträge und weniger Lobbyaufwand.