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»Ich bitte um Entschuldigung«: Haftstrafe für Geiselnehmer

Im Prozess um eine Geiselnahme muss ein Mann lange ins Gefängnis. Bis heute sind Opfer traumatisiert. Am Ende steht die Bitte um Verzeihung. Und die Hoffnung auf ein normales Leben.

Landgericht Karlsruhe
Außenaufnahme des Landgerichts Karlsruhe. Foto: Uli Deck/DPA
Außenaufnahme des Landgerichts Karlsruhe.
Foto: Uli Deck/DPA

Fast erleichtert hat der Angeklagte gewirkt, als der Richterspruch ergangen ist: Im Prozess um eine Geiselnahme in einer Apotheke ist ein 21 Jahre alter Mann zu siebeneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe sprach ihn am Dienstag neben der Geiselnahme unter anderem wegen schwerer Freiheitsberaubung und unerlaubten Waffenbesitzes schuldig, hielt ihm aber sein umfassendes Geständnis, seine Reue und Einsicht zugute. Außerdem hatte er sich schriftlich und persönlich bei zwei Geiseln entschuldigt und bat in seinem letzten Wort nochmals alle um Verzeihung, die bis heute unter den Folgen der Ereignisse leiden. »Ich bitte um Entschuldigung für das Leid, das ich den Geschädigten zugefügt habe«, sagte er.

Bewaffnet mit einer Schreckschusspistole hatte er die Apotheke in der Karlsruher Innenstadt im März vergangenen Jahres überfallen und drei Geiseln genommen, eine konnte kurz darauf fliehen. Weitere acht Mitarbeiter versteckten sich über fünf Stunden in Todesangst in einer Toilette und einem Lagerraum. Der 21 Jahre alte Deutsche hatte sieben Millionen Lösegeld gefordert, wollte eigenen Angaben zufolge aber eigentlich einen Kontakt zu seiner Ex-Freundin erzwingen. Am Jahrestag der damals schon beendeten Beziehung überfiel er die Apotheke, die Tat war hastig geplant, ohne Vorbereitungen für eine mögliche spätere Flucht.

Das Gericht hob die irrationale Ausführung der Tat und die naive Herangehensweise des 21-Jährigen hervor. Die geforderte Lösegeldsumme sei utopisch gewesen und dies sei dem Mann auch klar gewesen. Um Geld sei es ihm nie gegangen, hatte er selbst gesagt. Das Gericht hielt dies für glaubwürdig. Die Polizei stürmte die Apotheke schließlich und nahm den Mann fest. Verletzt wurde niemand. Allerdings leiden viele der Betroffenen bis heute unter den seelischen Folgen, unter Angstzuständen, Alpträumen und einem Verlust ihres Sicherheitsgefühls.

Der Angeklagte sei in seiner sozialen und emotionalen Reife erheblich beeinträchtigt, bindungsgestört und durch seine gebrochene Biografie in Kindheit und Jugend sehr beschädigt, sagte die Vorsitzende Richterin. Er habe keine Liebe von Mutter und Vater, sondern stattdessen Gewalt und Vernachlässigung erfahren, keine konstante Schulbildung genossen und »nicht gelernt, adäquat mit Konflikten umzugehen«. Er war in der Vergangenheit in 27 verschiedenen Einrichtungen untergebracht gewesen - darunter Pflegefamilien und Kinderheim. Später machten ihm Drogen- und Alkoholprobleme zu schaffen. Hauptschul- und Realschulabschluss holte er nach.

Die Kammer entschied sich trotz einschlägiger Vorstrafen des Mannes wegen seiner emotionalen Unreife für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht - der Angeklagte war zur Tatzeit 20 Jahre alt und der Prozess daher vor der Jugendkammer geführt worden. Eine bislang nicht gänzlich verbüßte Strafe aus einem vor der Geiselnahme verübten Gewaltdelikt wurde in die am Dienstag verhängte Jugendstrafe einbezogen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf acht Jahre und zehn Monate Jugendstrafe und der Verteidiger des Mannes auf sieben Jahre Jugendstrafe plädiert. »Mein Mandant ist ganz klar reifeverzögert«, hatte der Verteidiger gesagt. Er wandte sich auch direkt an den Angeklagten mit der eindringlichen Bitte, die Zeit in der Haft zu nutzen, eigene traumatische Erfahrungen aus Kindheit und Jugend und seine späteren kriminellen Taten aufzuarbeiten. Der höflich wirkende 21-Jährige hörte aufmerksam zu und nickte mehrfach zustimmend.

Er wünsche sich am allermeisten, nicht mehr straffällig zu werden und ein normales Leben zu führen, hatte er im Laufe des Prozesses gegenüber einem Sachverständigen gesagt. »Das wünschen wir Ihnen auch«, sagte die Vorsitzende Richterin. Bei guter Führung könne er vorzeitig entlassen werden.

© dpa-infocom, dpa:240318-99-382883/8