STUTTGART. Das baden-württembergische Innenministerium hat Kenntnis von Hunderten Verdachtsfällen auf Scheinvaterschaften. Von November 2018 bis Ende 2020 wurde das Anerkennungsverfahren für eine Vaterschaft in 189 Fällen wegen des Vorliegens konkreter Anhaltspunkte für einen Missbrauch ausgesetzt und der zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt, wie die Behörde am Montag in Stuttgart mitteilte. In 26 Fällen stellte die Ausländerbehörde einen Missbrauch fest, in 135 Fällen wurde kein Verfahren eingeleitet oder das Verfahren wurde eingestellt. In den restlichen Fällen läuft es nach Auskunft des Innenministeriums noch. Zuerst hatte die »Welt am Sonntag« berichtet.
Das Thema Scheinvaterschaften tritt laut Innenministerium in zwei Varianten auf: Einerseits erkennen Väter mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit Kinder von Müttern aus Drittstaaten an, so dass Kinder und Mütter einen Aufenthaltstitel erlangen können. Es gebe aber auch Fälle, in denen die Kindsmutter (deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit) einen Aufenthaltstitel hat und der anerkennende Vater durch die Anerkennung ebenfalls einen solchen erlangen soll. Die Herkunftsländer variierten. »Allerdings ist eine Häufung bei Staatsangehörigen afrikanischer Staaten zu beobachten, die über die Hälfte der beteiligten Personen ausmachen - insbesondere Nigeria und Kamerun«, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Für die Ausländerbehörden sei es schwierig, einen konkreten Missbrauchsfall nachzuweisen.
»Bei dem Versuch, sich ein Aufenthaltsrecht in Deutschland durch eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung zu erschleichen, handelt es sich um ein nicht unerhebliches Phänomen, gegen das wir entschieden vorgehen müssen«, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). (dpa)