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Hunderte rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Programm

Seit 2010 schaut Baden-Württemberg in einem speziellen Programm besonders auf Sexualstraftäter, die rückfällig werden könnten. Vor ihrer Entlassung wird entschieden, ob sie weiter unter Beobachtung stehen sollen.

Ähnlich wie in Hessen hat auch Baden-Württemberg ein spezielles Programm für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter. Derzeit sei eine mittlere dreistellige Zahl an Personen im sogenannten KURS-Programm (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern) eingestuft, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Stuttgart. Auch der im Fall der toten 14 Jahre alten Schülerin aus Gottenheim gefasste 29 Jahre alte Mann war bis Anfang des Jahres in einem Programm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter in Hessen. Er war als Jugendlicher für zehn Jahre wegen eines versuchten Sexualdelikts in ein psychiatrisches Krankenhaus gekommen. Der Verdächtige bestritt zunächst die Verwürfe und schweigt nun. Diese lauten: Entziehung Minderjähriger, sexuelle Nötigung und Mord in Verdeckungsabsicht.

»Der Gemeinsamen Zentralstelle KURS liegen für den Zeitraum von Januar 2022 bis Mitte Juli 2022 wenige Meldungen hinsichtlich einer erneuten Straffälligkeit von Risikoprobanden vor«, sagte der Sprecher. Die Meldungen umfassten dabei auch beispielsweise Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, stünden also nicht zwangsläufig in einem sexuellen Kontext. »Im Übrigen ist unabhängig von einer Erstmeldung zu einer möglichen erneuten Straffälligkeit immer der Ausgang des justiziellen Verfahrens entscheidend.«

Die Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (KURS) wurde laut Innenministerium zum 1. November 2020 überarbeitet. Ziel sei es, die Allgemeinheit bestmöglich vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern zu schützen. »Dies soll insbesondere durch eine Optimierung des Informationsflusses zwischen der Justiz, dem Maßregelvollzug, der Polizei und den Jugendämtern sowie durch eine Intensivierung und stärkere Verzahnung der führungsaufsichts- und gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen erfolgen.«

Hintergrund der Überarbeitung waren Empfehlungen der Kommission Kinderschutz im Nachgang des Missbrauchsfalls von Staufen bei Freiburg. Die Mutter eines Sohnes und ihr damaliger Lebensgefährte hatten das Kind mehr als zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Dafür wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internet, an Männer aus dem In- und Ausland verkauft. Ein Urteil erging im Jahr 2018: Die Mutter wurde zu zwölfeinhalb Jahren Haft und der vorbestrafte Mann zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Haupttäter war bereits im Jahr 2010 vom Landgericht Freiburg unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden und stand wegen einer hohen Rückfallgefahr unter Führungsaufsicht.

Die KURS-Risikokandidaten sind oft Täter, die im Gefängnis ihre Chance auf eine Therapie nicht genutzt haben. Viele verleugnen und bagatellisieren ihre Taten. Die meisten haben nach Auskunft von Experten eine Persönlichkeitsstörung. Es gibt drei Kategorien, nach denen sie eingestuft werden: Kategorie 1 - herausragendes Gefahrenpotenzial, Kategorie 2 - hohes Gefahrenpotenzial und Kategorie 3 - mittlere Gefahr.

Abschlussbericht der Kommission Kinderschutz

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