Der Professor berichtete von unangenehmen Gesprächen mit dem Studiendekan und davon, dass ihm »ein Fach weggenommen« worden sei. Die Hochschule Technik, Wirtschaft und Gestaltung, wo er seit 2014 Jura lehrt, hält den Eingriff in die Lehrfreiheit für »nicht besonders intensiv«.
In ihrer Satzung ist die standardisierte Befragung nach einer Lehrveranstaltung online oder in Schriftform als hochschuleigenes Instrument des Qualitätsmanagements vorgesehen. Das Gericht legte der Hochschule aber nahe, Unschärfen in ihrer Satzung auszubügeln. So will die Hochschule nach Worten ihrer Rechtsanwältin die Formulierung, die »Studiengänge« seien für die Bewertung zuständig, durch konkretere Begrifflichkeiten ersetzen. Das Urteil erfolgt schriftlich (Az. 9 S 838/18).