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Hochschullehrer unter Druck

Mannheim (dpa/lsw) - Ein Konstanzer Hochschullehrer fühlt sich wegen der Bewertung seiner Lehrleistung unter Druck gesetzt und sieht das im Widerspruch zu seiner Wissenschafts- und Lehrfreiheit. Der Jura-Professor will erreichen, dass Ergebnisse der Evaluation durch Studenten nur dem Betroffenen zukommen, damit dieser sich weiterentwickeln könne. Das erläuterte er am Donnerstag vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, wo er die Unwirksamkeit der Satzung seines Arbeitgebers erreichen will. Eine Einsicht übergeordneter Stellen in die Resultate lehne er auch aus datenschutzrechtlichen Gründen ab. Derzeit bekommen auch der Fakultätsrat und der Studiendekan die Ergebnisse zu Gesicht.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Foto: Uwe Anspach/dpa/Archivbild

Der Professor berichtete von unangenehmen Gesprächen mit dem Studiendekan und davon, dass ihm »ein Fach weggenommen« worden sei. Die Hochschule Technik, Wirtschaft und Gestaltung, wo er seit 2014 Jura lehrt, hält den Eingriff in die Lehrfreiheit für »nicht besonders intensiv«.

In ihrer Satzung ist die standardisierte Befragung nach einer Lehrveranstaltung online oder in Schriftform als hochschuleigenes Instrument des Qualitätsmanagements vorgesehen. Das Gericht legte der Hochschule aber nahe, Unschärfen in ihrer Satzung auszubügeln. So will die Hochschule nach Worten ihrer Rechtsanwältin die Formulierung, die »Studiengänge« seien für die Bewertung zuständig, durch konkretere Begrifflichkeiten ersetzen. Das Urteil erfolgt schriftlich (Az. 9 S 838/18).

Hochschule Konstanz