Im Prozess um den Terroranschlag während des Straßburger Weihnachtsmarkts vor über fünf Jahren hat ein Schwurgericht in Paris einen Helfer des Täters zu 30 Jahren Haft verurteilt. Mit der Beschaffung von Waffen habe der 42-jährige Hauptangeklagte dem Täter, dessen islamistische Radikalisierung ihm bekannt war, bei der Umsetzung seiner Terrorpläne geholfen, urteilte das Gericht am Donnerstagabend.
Zwei weitere Angeklagte, die ebenfalls beim Besorgen von Waffen halfen, ohne von den Anschlagsplänen zu wissen, verurteilte das Gericht zu Haftstrafen von vier und fünf Jahren. Ein weiterer wurde freigesprochen. Bei dem Anschlag waren 2018 fünf Menschen getötet und elf weitere verletzt worden. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich.
Der Islamist Chérif Chekatt hatte am Abend des 11. Dezember 2018 in Gassen und auf Plätzen in der Elsassmetropole Straßburg Menschen mit einer Schusswaffe und einem großen Messer angegriffen. Ihm gelang zunächst die Flucht mit einem Taxi. Zwei Tage später wurde er nach einer Großfahndung im französisch-deutschen Grenzgebiet bei einem Schusswechsel mit Beamten in Straßburg getötet.
Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag für sich. Chekatt hatte dem IS in einem Video seine Treue geschworen. Der vielfach vorbestrafte Angreifer mit nordafrikanischen Wurzeln soll sich im Gefängnis radikalisiert haben und war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt.
Nur Stunden vor dem Anschlag waren bei einer Durchsuchung seiner Wohnung Waffen gefunden worden - darunter Granaten und Messer. Die Polizei hatte den 29-Jährigen wegen eines versuchten Tötungsdelikts festnehmen wollen, der Mann war aber nicht zu Hause. Sein Vater informierte ihn über das Anrücken der Polizei - daraufhin entschloss Chekatt sich dann offensichtlich, seinen ohnehin geplanten Anschlag am selben Abend zu verüben.
Über die getöteten und verletzten Opfer hinaus wurde auch eine größere Zahl unmittelbarer Augenzeugen schwer traumatisiert. Rund 1000 Menschen nahmen nach dem Anschlag psychische Hilfsangebote in Anspruch, etliche sind weiterhin in Behandlung.
© dpa-infocom, dpa:240404-99-565300/2