Laut Verordnung ist der Besuch in Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nur nach vorherigem negativem Antigentest oder mit einem hochwirksamen Atemschutz wie der FFP2-Maske möglich. Damit eröffnet sich die Option, auf den Test zu verzichten.
»Aber auch negative Tests sind kein Freischein, um die Maske abzunehmen und die Oma zu umarmen«, sagte Schneider. Das Einhalten der Abstand- und Hygieneregeln werde in den 90 Heimen des Trägers streng kontrolliert. Im Zweifel würden Hausverbote erteilt.