»Bedingt durch die diesjährige Wetterlage ist das Brutgeschehen und die Entwicklung der Jungvögel der Haubenlerche bereits so weit vorangeschritten, dass in diesem Jahr gut drei Wochen früher, als noch bei Erlass der Allgemeinverfügung prognostiziert, keine wesentliche Gefährdung der Jungvögel durch freilaufende Katzen mehr zu erwarten ist«, hieß es.
Bis 2025 dürfen Katzen im südlichen Stadtgebiet eigentlich jeweils vom 1. April bis einschließlich 31. August das Haus nicht verlassen. Im vergangenen Jahr war die bundesweit ungewöhnliche Maßnahme zwei Wochen vor dem festgelegten Termin zu Ende gegangen.
Wer ein GPS-Tracking seiner Katze nachweist, kann eine Ausnahmegenehmigung von der Allgemeinverfügung beantragen. Die Halter können auch Gärten einzäunen oder ihre Katzen anleinen. Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Das Maximum gilt für den Fall, dass Haubenlerchen verletzt oder getötet werden.
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