KARLSRUHE. Nach Angaben des Hauptzollamtes Karlsruhe vom Freitag hatte der 50-Jährige Hartz IV bezogen - gleichzeitig aber verschwiegen, dass er mit seinem Lokal zwischen Oktober 2010 und Dezember 2012 rund 100 000 Euro Gewinn erwirtschaftete. Das in dieser Zeit zu Unrecht erhaltenen Arbeitslosengeld in Höhe von über 41 000 Euro muss er zurückzahlen. Das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen sei rechtskräftig, hieß es weiter. (dpa)