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Hammermord am Anglersee: Urteil im Ulmer Prozess um »Blutrache«

Rund zwei Jahre nach dem Mord an einem jungen Albaner in Deutschland will das Landgericht Ulm heute das Urteil über einen der mutmaßlichen Täter verkünden.

Statue der Justitia
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv

ULM. Der 47-Jährige aus Göppingen, der ebenfalls albanischer Herkunft ist, soll laut Staatsanwaltschaft eine zentrale Rolle bei der Ermordung des 19-jährigen Opfers gespielt haben. Das Motiv sei eine archaische »Blutrache« im Zuge einer Fehde verfeindeter Familien in Albanien gewesen (Aktenzeichen: 21 Js 10854/17).

Der junge Mann war laut Anklage im April 2017 unter dem Vorwand eines Drogengeschäfts in das Seengebiet bei Erbach (Alb-Donau-Kreis) gelockt und dort mit mehreren Hammerschlägen auf den Hinterkopf getötet worden. Die Leiche wurde - verpackt in Plastikfolie und mit einem Betonsturz verbunden - in einem See versenkt und später von Anglern entdeckt.

Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für den Angeklagten. Das unschuldige Opfer sei getötet worden, weil es mit einem Mann verwandt gewesen sei, der in Albanien einen Mord begangen habe. Der junge Mann war laut Angaben seiner Familie aus Furcht vor einem solchen Racheakt nach Deutschland geflohen. Die Verteidigung machte geltend, die Bluttat sei nicht von ihrem Mandanten, sondern von einem flüchtigen Auftragskiller verübt worden. Der Angeklagte habe für diesen als »Don« bezeichneten Mann nur »Handlangerdienste« geleistet. (dpa)