Der 56-Jährige soll psychisch krank und zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein. In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es um die Unterbringung in einer Fachklinik.
Die Männer waren der Anklage zufolge an Neujahr 2022 wegen eines toten Vogels im Hausflur in Streit geraten. Der 56-Jährige habe sich krankheitsbedingt entschlossen, den Nachbarn zu töten. Er schlug demnach mit einem Hammer auf den Kopf des 91-Jährigen ein und versuchte dann, den Mann mit dem abgebrochenen Stiel am Auge zu verletzen. Als sich Zeugen einschalteten, sei der Angreifer in seine Wohnung in Waldkirch (Kreis Emmendingen) gegangen, bis die Polizei gekommen sei.
Für den Prozess sind weitere fünf Verhandlungstermine geplant. Am 18. Mai könnte ein Urteil gesprochen werden. (Az.: 1 Ks 800 Js 184/22)
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