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Halterin nach Tod von Huskys verurteilt

Nach einer lauen Sommernacht sind zwölf Schlittenhunde tot, zwei müssen in eine Klinik. Mutmaßlich sind sie erstickt. Das Amtsgericht verurteilte nun die Halterin. Aktivisten von Peta geht das nicht weit genug.

Beginn Prozess wegen toter Schlittenhunde
Die Tierschutzorganisation Peta macht eine Protestaktion gegen Schlittenhunderennen vor Prozessbeginn wegen toter Schlittenhunde vor dem Gericht. Foto: Julian Rettig
Die Tierschutzorganisation Peta macht eine Protestaktion gegen Schlittenhunderennen vor Prozessbeginn wegen toter Schlittenhunde vor dem Gericht.
Foto: Julian Rettig

Mit einem Fuß steht der Sensenmann auf einem Schlitten, in der einen Hand die Sense in der anderen eine Leine, vor ihm drei tote Huskys: So haben Aktivisten der Tierschutzorganisation Peta am Dienstag vor dem Amtsgericht Calw protestiert, wo eine Hundehalterin sich nach dem Tod von zwölf Schlittenhunden verantworten musste. Das Amtsgericht verurteilte die Frau wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Mit diesem Urteil gilt sie nicht als vorbestraft. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze zu je 50 Euro beantragt. Die Verteidigung hatte eine Strafe von höchstens 90 Tagessätzen zu maximal 40 Euro gefordert.

Es geht bei dem Fall um eine Nacht im Juli 2021. Insgesamt 26 Huskys der Frau waren demnach in 18 Transportboxen in einem Fahrzeug in Dobel nahe Pforzheim untergebracht. Zwölf Tiere überlebten diese Nacht nicht, zwei mussten in eine Tierklinik gebracht werden. Die Todesursache sei wahrscheinlich eine Mischung aus Überhitzung und Ersticken, auch wenn man das nicht hinreichend beweisen könne, sagt der Richter bei der Verhandlung.

Die Halterin wollte nach eigenen Angaben ihre Tochter von deren Großvater abholen. Eine Freundin, die am rund 400 Kilometer entfernten Wohnort der Frau normalerweise auf die Hunde aufpasste, habe gerade an diesem Tag keine Zeit gehabt. Damit sei für die Angeklagte klar gewesen, dass sie die Hunde mitnehme.

»Der Tag ist wie in Watte«, sagt die Angeklagte. Während der Verhandlung kämpft sie immer wieder mit den Tränen und trinkt viel Wasser. »Ich hab an diesem Tag nichts anders gemacht als all die Jahre zuvor«, schildert sie. Seit mehr als 20 Jahren sei sie schon im Schlittenhundesport, Tiere hätten schon immer eine wichtige Rolle in ihrem Leben gespielt. Deswegen habe sie auch eine Ausbildung zur Tierarzthelferin gemacht und schließlich Tiermedizin studiert. Ihren Job verlor sie nach dem Vorfall.

Zuletzt habe sie an dem jenem Abend gegen 23.00 Uhr nach den Hunden geschaut. Als sie am nächsten Morgen den Transporter geöffnet habe, habe sie die toten Huskys entdeckt und Panik bekommen. Während die Frau erzählt, ringt sie mit Tränen. Sie habe nicht gewusst, wohin mit den Hunden. Auch eine Obduktion der Hunde habe im Raum gestanden. »Ich war im Studium selbst in der Pathologie, da bleibt nichts vom Hund übrig«, sagt sie. »Ich hatte keinen Hund, bei dem ich hätte sagen können: Der wird jetzt auseinandergeschnitten.« Schließlich habe ein Bekannter angeboten, die Hunde auf einer Wiese zu beerdigen. Das tat die Frau - wodurch eine genaue Feststellung der Todesursache der Tiere dem Richter zufolge nicht mehr möglich war.

Transportiert habe sie die Huskys schon jahrelang auf diese Weise. Sie sei mit ihnen zu Schlittenhunderennen, Sommerfesten und Zuchtschauen gefahren. Auch in Schweden sei sie schon mit ihnen zum Training gewesen. Anderthalb Jahre vor dem Vorfall habe sie ein neues Transportfahrzeug gekauft, das eine seitliche Belüftung hatte, statt einer Dachbelüftung wie das vorherige. Diesen Transporter habe sie inzwischen ersetzt durch einen mit Dach- und Bodenbelüftung.

Das wirkte sich laut dem Richter strafmildernd aus, ebenso, dass sie andere Halter über die Plattform Facebook vor der Gefahr durch schlecht belüftete Transporter warnte. Aber: »Man hätte sich um eine Unterbringung der Hunde in einem Zwinger kümmern müssen.«

Verhandelt wurde der Fall vor dem Amtsgericht, weil die Beschuldigte im vergangenen Jahr Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte. Beim Prozessauftakt am Dienstag beschränkten sie und ihr Verteidiger den Einspruch auf den sogenannten Rechtsfolgenausspruch - das heißt, dass sie lediglich gegen die im Strafbefehl geforderte Strafe von 150 Tagessätzen Einspruch erhoben. Das verkürzte die Verhandlung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Während sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung und Angeklagte erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten, ist der Fall für die Aktivisten von Peta noch nicht erledigt. Peter Höffken, Fachleiter des Kampagnenteams bei Peta Deutschland, kündigte an, dass die Tierschützer sich beim Veterinäramt für eine Tierhalteverbot für die Frau einsetzen würden.

© dpa-infocom, dpa:230529-99-869254/7