Im Prozess gegen eine mutmaßliche Bande von Geldautomaten-Sprengern haben sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung für Haftstrafen ausgesprochen. Wie ein Sprecher des Landgerichts Bamberg mitteilte, reizten die Verteidiger in ihren Plädoyers jeweils den unteren und die Staatsanwaltschaft den oberen Rahmen des zuvor festgelegten Strafrahmens aus. Dieser liegt demnach bezogen auf alle Angeklagten zwischen sieben Jahren und zwei Monaten Haft und einem Jahr und neun Monaten als mildeste Strafe.
Mit 14 der 16 Angeklagten hatte das Gericht zuvor eine Verständigung erreicht. Sie äußerten sich ausführlich zu den Vorwürfen, im Gegenzug legte das Gericht in Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigern einen Strafrahmen fest.
Ein Angeklagter hatte sich bereits früher eingelassen. Für ihn gab es deshalb keinen förmlichen »Deal«. Im Fall eines weiteren Angeklagten, der zunächst keine Angaben machte, wurde das Verfahren abgetrennt. Die Urteile im Verfahren gegen die 15 Angeklagten sollen an diesem Mittwoch (13.00 Uhr) verkündet werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern aus den Niederlanden und Belgien vor, Geldautomaten in ganz Deutschland - vor allem in Bayern und Baden-Württemberg - gesprengt zu haben, um an Bargeld zu kommen. Ihre Beute soll mehr als 3,3 Millionen Euro betragen, der durch die Sprengungen angerichtete Schaden mehr als 5,5 Millionen Euro. Da die Ermittler den Angeklagten im Alter zwischen 23 und 43 Jahren auch Fälle in Zapfendorf und Forchheim in Oberfranken zur Last legen, kam der Fall in Bamberg vor Gericht.
Der Prozess wird aufgrund der vielen Beteiligten in einer Sporthalle auf dem Bundespolizei-Gelände in Bamberg verhandelt, das abgetrennte Verfahren in den Räumen des Landgerichts. Ein Ende dieses Prozesses ist derzeit noch nicht absehbar.
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