Die Verteidigung forderte vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart einen Freispruch. Es sei nicht nachweisbar, dass die LTTE den Außenminister ermordet habe. Außerdem sei der Mann nur bis 2005 LTTE-Mitglied gewesen, daher sei dieses Delikt mittlerweile verjährt. Das Urteil soll am kommenden Montag (20. Januar, 14.00) gesprochen werden.
Sri Lankas Außenminister Lakshman Kadirgamar war von einem Scharfschützen erschossen worden, als er auf seinem Privatgrundstück in Colombo aus dem Swimmingpool stieg. Der in Stuttgart angeklagte Mann soll den Politiker und LTTE-Kritiker mehr als ein Jahr lang ausspioniert und unter anderem von einem leerstehenden Nachbarhaus aus beobachtet haben. Der tödliche Schuss wurde von dort aus abgegeben. Der angeklagte Tamile lebt seit 2012 in Deutschland.
Die Rebellengruppe LTTE kämpfte 26 Jahre lang für einen unabhängigen tamilischen Staat im Norden Sri Lankas. Die wird von der Bundesanwaltschaft als Terrororganisation eingestuft. 2009 besiegte die Armee die Aufständischen.