Die Vorwürfe der Anklage, dass der 39-Jährige mit einem Komplizen einen Jungen entführen, vergewaltigen und töten wollte, ließen sich dagegen im Prozess nicht untermauern. Daraufhin hätten Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Schlussworten auf Freispruch in diesem Punkt plädiert.
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt vergangene Woche sinngemäß erklärt, er habe nicht beabsichtigt, die in einem Chat mit einem anderen Mann besprochene Ermordung eines Kindes im Raum Ulm oder Stuttgart tatsächlich umzusetzen. Lediglich den Versand und den Besitz von kinderpornografischen Aufnahmen hatte der Deutsche im Wesentlichen eingeräumt.
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