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Gruppenvergewaltigung: Gericht will Gutachter hören

Freiburg (dpa/lsw) - Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg will das Gericht bis Ende Januar mit der Vernehmung medizinischer und psychiatrischer Gutachter beginnen. Zeugenaussagen würden bis dahin weitgehend abgeschlossen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Freiburg am Donnerstag. In den Gutachten, die das Gericht beauftragt habe, gehe es unter anderem um die Frage, ob Angeklagte schuldfähig seien.

Angeklagte im Gerichtssaal
Angeklagte im Gerichtssaal. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild
Angeklagte im Gerichtssaal. Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild

Nach den Gutachtern seien die Plädoyers geplant. Für diese werde, zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Termine für mögliche Urteile gibt es laut dem Gericht noch nicht. Bislang hat das Gericht Prozesstage bis Ende März terminiert.

Angeklagt sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Die meisten sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen.

Am Donnerstag hörte das Gericht als Zeugen mehrere Polizeibeamte, die zu Vernehmungen Stellung nahmen. Es war der 28. Verhandlungstag in dem Strafprozess, der Ende Juni vergangenen Jahres begonnen hatte und der erste Prozesstag in diesem Jahr. Zuletzt war vor drei Wochen, im Dezember, verhandelt worden (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).

Pressemitteilungen des Gerichts zu dem Fall

Pressemitteilung der Polizei zu dem Fall

Pressemitteilung zur ersten Anklage

Pressemitteilung zur zweiten Anklage

Pressemitteilung zur dritten Anklage