STUTTGART. Das im November verabschiedete Gesetz zur Grundsteuer wird ein Fall für den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof. Der Bund der Steuerzahler unterstützt eine Musterklage gegen die Regelung, die an diesem Donnerstag eingereicht werden sollte. Verbandschef Zenon Bilaniuk sagte in Stuttgart: »Zum einem drohen vielen Steuerzahlern deutliche Höherbelastungen durch die Grundsteuer, zum anderen haben wir massive verfassungsrechtliche Bedenken.«
Klägerin ist eine 81 Jahre alte Frau aus dem Großraum Stuttgart mit einem Einfamilienhaus. Sie empfinde die Grundsteuer als ungerecht, weil man hier gleich viel bezahlen müsse, egal, ob auf einem gleich großen Grundstück ein kleines Haus, eine Villa oder ein Hochhaus stehe, sagte die Frau nach Angaben des Steuerzahlerbundes. Dessen Chef sagte weiter, durch die Klage biete sich der neuen Landesregierung noch vor Ergehen der ersten Steuerbescheide für 2025 die Möglichkeit, ein geändertes und verfassungsfestes Grundsteuergesetz zu verabschieden.
Das in der Kritik stehende Gesetz setzt auf ein sogenanntes modifiziertes Bodenwertmodell. Es sieht vor, dass die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert die Grundlage für die künftige Berechnung der Steuer sein sollen. Eigentümer von Wohngebäuden sollen dabei aber im Verhältnis weniger belastet werden.
Die Grundsteuer soll ab 2025 nach dem neuen System berechnet werden. Der Steuerzahlerbund sieht in der steuerlichen Bewertung allein nach dem Grund und Boden einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer. Eigentümer können die Grundsteuer selbst zahlen oder als Nebenkosten vollständig auf die Mieter umlegen.
Das Finanzministerium wies die Kritik zurück. »Teure Grundstücke werden höher besteuert als günstige.« Eine pauschal stärkere Belastung von Ein- und Zweifamilienhäusern sieht das Ministerium nicht. Es gebe nicht das Einfamilienhaus und Rechenbeispiele seien unseriös, weil die entsprechenden Hebesätze müssten erst neu festgelegt werden.
Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden. Die Kommunen im Land nehmen aus der Steuer jährlich 1,8 Milliarden Euro ein. (dpa)