STUTTGART. Bei auffälligen Tieren sei zwar ein »schneller und unbürokratischer Abschuss« nötig, heißt es in einem am Sonntag veröffentlichten Positionspapier. Eine Aufnahme des Wolfes ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz sei aber nicht zielführend.
Zur Begründung führen die Grünen an, dass damit »zwei Rechtskreise - nämlich Naturschutzrecht und Jagdrecht - beschäftigt« wären, was zu »ungewollten Verzögerungen« führen würde. Anders als die Grünen befürwortet deren Regierungspartner CDU die Jagd auf Wölfe. Es brauche nicht nur Geld für den Schutz von Weidetieren, sondern auch die Erlaubnis zur Regulierung des Wolfsbestands, forderte Ende November der naturschutzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Raimund Haser. Bislang sind Wölfe durch EU-Regelungen und das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.
»Oberste Priorität für uns hat der Schutz von Menschen und Weidetieren«, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Thekla Walker. Weidetierhalter und Landwirte sollten dabei »bestmöglich« unterstützt werden. Eine Wolfsverordnung soll nach den Vorstellungen der Grünen Rechtssicherheit schaffen, wenn es um Schadensausgleich bei gerissenen Tieren oder den Abschuss problematischer Wölfe geht. Alle Maßnahmen sollten in einem »Managementplan Wolf« koordiniert werden. Die Möglichkeiten, Schafe, Ziegen oder Rinder besser zu schützen, sollen damit gestärkt werden. (dpa)