STUTTGART. Das Kultusministerium nimmt eine entsprechende Regelung in die Notenbildungsverordnung auf, wie eine Sprecherin von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Bis zum Jahr 2002 habe es schon eine Regelung gegeben. Diese sei dann aber ausgelaufen. Mit der neuen Vorschrift erhielten die Lehrer nun Verbindlichkeit und Orientierung.
»Schwerwiegende und gehäufte Rechtschreibfehler können bei der Bewertung der Leistung mit einem Notenabzug bis zu einer Note bewertet werden«, heißt es in dem Änderungsentwurf. Dieser befinde sich derzeit in der Anhörungsphase. Die Änderung soll laut Ministeriumssprecherin im Laufe des kommenden Schuljahres in Kraft treten. Kinder mit einer Rechtschreibschwäche sollen davon allerdings verschont bleiben.
Für die Ministerin sei die Regelung die logische Konsequenz aus ihren Bemühungen um mehr Qualität an den Schulen, sagte die Sprecherin weiter. »Rechtschreibung ist eine elementare Kulturtechnik und gehört wie Lesen und Rechnen zu den Schlüsselqualifikationen«, wurde Eisenmann zitiert. (dpa/lsw)