STUTTGART. Das Fotografieren unter Röcke und Kleider soll in Zukunft mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Das sieht ein Gesetzwurf vor, auf den sich Justizminister Guido Wolf (CDU) mit seinen Amtskollegen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen geeinigt hat. Die Strafe droht nach Angaben vom Donnerstag auch Menschen, die solche Aufnahmen im Internet teilen oder per Messenger verschicken. Bislang ist das sogenannte Upskirting in der Regel nicht strafbar - es sei denn, das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich. (dpa)