Logo
Aktuell Land

Geschäftsmann aus Horb getötet: BGH prüft Urteile

Ein wohlhabender Immobilienunternehmer wird erst erpresst und dann umgebracht. Zwei Männer werden gefasst, ein Mord ist ihnen aber nicht nachzuweisen. Sie kommen mit Haftstrafen wegen Raubes und Erpressung davon. Der BGH prüft nun die Revision gleich mehrerer Beteiligter.

BGH
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug Bundesgerichtshof vor dem BGH in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/archivbild
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug Bundesgerichtshof vor dem BGH in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/archivbild

KARLSRUHE. Rund 15 Monate nach dem Urteil gegen zwei Angeklagte, die wegen des gewaltsamen Todes eines Geschäftsmannes vor dem Landgericht Rottweil standen, beschäftigt sich am Dienstag (10.30) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall. Das 57 Jahre alte Opfer war im November 2018 in Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) erwürgt worden - von wem, hatte das Landgericht nicht zweifelsfrei klären können. Die beiden Männer wurden wegen Raubes und Erpressung des wohlhabenden Mannes verurteilt, nicht aber wegen Mordes beziehungsweise Totschlags. Sie bekamen im Januar vergangenen Jahres Haftstrafen von sechs und viereinhalb Jahren.

Der BGH verhandelt nun über die Revision mehrerer Beteiligter. So hatte die Staatsanwaltschaft, einer der Angeklagten und eine Schwester des Opfers als Nebenklägerin Rechtsmittel eingelegt. Ob es am Dienstag auch ein Urteil gibt, ist offen. (Az.: 1 StR 286/20). (dpa)