OOFFENBURG. Das Landratsamt Ortenaukreis hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Offenburg eingelegt, demzufolge die Tochter nicht für ihre pflegebedürftige Mutter zahlen muss. Das entsprechende Schreiben sei in der vergangenen Woche eingegangen, sagte am Montag eine OLG-Sprecherin. Zuvor hatte die »Offenbach-Post« berichtet.
Die Frau aus dem hessischen Rodgau hatte sich vor dem Familiengericht Offenburg im Juni erfolgreich dagegen gewehrt, - wie vom Landratsamt verlangt - die Pflegekosten für ihre Mutter zu übernehmen. Diese hatte ihre heute 55 Jahre alte Tochter nach der Geburt in ein Heim gegeben. Auch eine anteilige Kostenübernahme, wie sie das Gericht vorschlug, lehnte die 55-Jährige ab. Damit würden die Kosten für die Pflege der Mutter beim Landkreis hängen bleiben.
Das Landratsamt will nun vom OLG klären lassen, wie in ähnlichen Fällen in Zukunft grundsätzlich zu verfahren ist. Dies sei notwendig, weil sich inzwischen vermehrt Unterhaltspflichtige auf diese Entscheidung des Amtsgerichtes beriefen. Um wie viele Fälle es sich genau handelt, konnte ein Sprecher des Landratsamtes nicht sagen.
Nach Angaben der OLG-Sprecherin wird frühestens im Dezember vor dem zuständigen OLG-Zivilsenat in Freiburg über die Beschwerde verhandelt. Zuvor seien noch Fristen zur Beschwerdebegründung einzuhalten sowie zur Erwiderung darauf. Ob der Fall grundsätzliche Bedeutung habe, wie vom Landratsamt angedeutet, wollte die Sprecherin nicht kommentieren. »Letztlich wird man auf die Einzelumstände schauen müssen«, sagte sie. (dpa)