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Gericht verurteilt Geldwäscher nach Millionenbetrug

Mit einem grenzüberschreitenden Netzwerk haben zwei Goldhändler mit ihren Komplizen Drogengeld in Millionenhöhe gewaschen. »Eines der größten Geldwäschekartelle« nennt es die Anklage. Die Verteidigung forderte Freisprüche, sie konnte das Gericht aber nicht überzeugen.

Urteil im Prozess um millionenschwere Geldwäsche
Drei Angeklagte vor Urteilsverkündung im Prozess um millionenschwere Geldwäsche neben ihren Anwälten. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Drei Angeklagte vor Urteilsverkündung im Prozess um millionenschwere Geldwäsche neben ihren Anwälten. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Stuttgart (dpa/lsw) - Irgendwann hatten die Ermittler der Gruppe »Goldeneye« genug Indizien zusammengetragen. Die versteckte Millionensumme des Kuriers in der Reserverad-Mulde, die fingierten Buchhaltungen des kleinen Schorndorfer Goldhandels und die abgehörten Telefonate seines Komplizen aus Dubai, die Unterlagen aus Rumänien und der Verdacht der Zollfahndung. Nicht nur den Experten reichte das aus, auch das Stuttgarter Landgericht zeigte sich überzeugt: Im Prozess um Geldwäsche im großen Stil verurteilte es am Donnerstag zwei Goldhändler aus Schorndorf und Dubai mit ihren beiden Komplizen zu teils langen Haftstrafen.

Über ein kompliziertes Geldwäsche-Karussell und fingierte Geschäfte hatten die Geschäftspartner demnach rund 45 Millionen Euro in bar und im Handgepäck aus niederländischen Drogengeschäften über Schorndorf bei Stuttgart in die Vereinigten Arabischen Emirate verschickt. Im Gegenzug wurde kiloweise mutmaßliches Gold geliefert. »Es handelt sich um eines der größten Geldwäschekartelle, die bisher aufgeflogen sind«, sagte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.

Zwar waren die Ausfuhren nach Dubai stets ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet worden. Das dafür aus Dubai importierte Gold verkaufte der Schorndorfer Händler auch laut fingierter Buchhaltung weiter nach Rumänien - es kam dort aber nie an. »Das eingeführte Edelmetall wurde zu keinem Zeitpunkt weiterverkauft. Definitiv nicht«, sagte die Vorsitzende Richterin der Kammer, Manuela Haußmann. Vielmehr soll es über den Ärmelkanal exportiert worden sein. »Die Spur verliert sich in London«, sagte sie. Und nicht nur das mutmaßliche Gold ist verschwunden; die Kammer konnte auch den Verbleib des transferierten Geldes nicht klären.

Das Geld für das Gold stammte laut Gericht aus dem Drogenhandel in Holland, der vermeintliche Handel mit Dubai und Rumänien soll nur ein legales Tarnmäntelchen gewesen sein. Zwar fehlen die direkten Beweise, die eigentlich wichtig sind für eine Verurteilung wegen Geldwäsche. Doch dem Gericht reichten Hinweise aus Telefonaten aus sowie ein Treffen des ebenfalls verurteilten Kuriers mit einem Mann aus dem niederländischen Drogenmilieu auf einem Parkplatz in Roermond.

Vor dem Urteil hatte das Gericht nach Angaben Haußmanns Hunderte Dokumente gesichtet und zahllose Gesprächsprotokolle abgehört, es hatte Tabellen verglichen und sich in die komplizierten Details des Goldhandels eingearbeitet. »Und wo auch immer wir hingegriffen haben, taten sich Abgründe auf«, sagte Richterin Haußmann bei der Urteilsbegründung.

Mit einer Buchhaltungslegende habe die angeklagte Bande einen legalen Goldhandel vortäuschen wollen, um das Geld aus dem Rauschgiftmilieu zu waschen. Allerdings habe das Quartett auch Schnitzer begangen: die angebliche Partnerfirma in Rumänien handelte eigentlich mit Sperrholz und Gebrauchtwagen - und war bereits ein Jahr vor der mutmaßlichen Zusammenarbeit insolvent; die Buchführung hatte grobe Lücken - und mindestens eine kontrollierte Goldladung fiel beim Zoll als eine Tasche voll überzogener Silberbarren auf. Skeptisch wurden die Fahnder auch, weil ausgerechnet eine kleine Firma aus dem Remstal mit einem Lädchen in der Ladenzeile eines Supermarktes solche Millionensummen hin- und herschob.

Einer der beiden Drahtzieher des Karussells, ein gebürtiger Pakistaner, muss nun für neuneinhalb Jahre in Haft, zur selben Strafe wurde der türkische Händler aus Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) verurteilt. Der Kurier muss für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter, die Buchhalterin ein Jahr länger. Sie brach bei der Urteilsverkündung zusammen, krümmte sich unter Tränen und musste von ihren Verwandten aus dem Saal begleitet werden.

Die Verteidigung hatte Freisprüche für alle Angeklagten gefordert. Für sie ist der Fall noch nicht zu Ende: Zwei der Anwälte kündigten für ihre Mandanten bereits an, Revision einzulegen, um das Urteil durch den Bundesgerichtshof auf Rechtsfehler prüfen zu lassen.