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Gericht verlängert U-Haft für »Querdenken«-Initiator Ballweg

Es war ein Paukenschlag, als die Polizei im vergangenen Sommer »Querdenken«-Gründer Michael Ballweg festnahm, Räume durchsuchte und mögliche Beweismittel sicherstellte. Seither ist der 48-Jährige in Untersuchungshaft. Nun hat ein Gericht die Sache überprüft.

Demonstration für Michael Ballweg
»Free Michael Ballweg« steht auf einem Plakat eines Teilnehmers einer Demonstration. Foto: Paul Zinken
»Free Michael Ballweg« steht auf einem Plakat eines Teilnehmers einer Demonstration.
Foto: Paul Zinken

Trotz des Protests seiner Anwälte bleibt »Querdenken«-Initiator Michael Ballweg auch über die Frist von einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Das ordnete das Oberlandesgericht Stuttgart nach Angaben vom Dienstag an. Nach aktueller Sach- und Beweislage sei der Beschuldigte bei bestehender Fluchtgefahr weiterhin des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig, erklärte eine Sprecherin. Auch habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen seit der Festnahme am 29. Juni »durchweg mit der gebotenen Beschleunigung zügig geführt«. Somit lägen die Voraussetzungen dafür vor, dass der 48-Jährige über sechs Monate hinaus in Untersuchungshaft bleibt.

Ballwegs Anwälte hatten mehrfach vergeblich auf ein Ende der U-Haft gepocht und zuletzt damit argumentiert, dass die Fortdauer über sechs Monate hinaus laut Strafprozessordnung nur in Ausnahmefällen möglich sei. Dafür gebe es strikte Vorgaben, die aus ihrer Sicht nicht erfüllt seien. Als Sprecher des Anwaltsteams hatte Jurist Alexander Christ eine »Freiheitsberaubung« seines Mandanten kritisiert.

In einer Stellungnahme am Dienstag hieß es, Argumente und Nachweise der Verteidigung seien vollständig ignoriert worden. »Auch hat der Beschuldigte keine Akteneinsicht erhalten, so dass eine ordnungsgemäße vorherige Stellungnahme für ihn nicht möglich war.« Mit einem rechtsstaatlichen Verfahren habe das nichts mehr zu tun. Die Anwälte prüfen der Mitteilung zufolge nun, ob sie eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einlegen. »Zugleich wird erneut Haftprüfung vor dem Amtsgericht beantragt.«

Bei einer Durchsuchung Ende Juni vergangenen Jahres hatten sich laut Behörden-Angaben konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich ins Ausland absetzen wollte. Nach damaligen Angaben aus Justizkreisen bestand der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro.

Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft nur noch von einer versuchten Tat aus. Welche neuen Erkenntnisse dazu führten, hatte eine Sprecherin Ende Dezember nicht im Detail erläutert. Wann die Anklagebehörde die Ermittlungen abschließt, war noch offen.

Auch die Entscheidung des ersten Strafsenats des Oberlandesgerichts von Montag fußt auf dem Mitte November angepassten Haftbefehl, wie die Gerichtssprecherin erläuterte. Eine weitere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht findet demzufolge in drei Monaten statt, wenn bis dahin nicht eine Hauptverhandlung begonnen hat oder der Haftbefehl aus anderen Gründen bis dahin nicht aufgehoben worden ist.

Die »Querdenken«-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.

Bei Kundgebungen vor dem Gefängnis in Stuttgart-Stammheim hatten Hunderte Menschen die Freilassung Ballwegs gefordert.

Strafprozessordnung zur Dauer der Untersuchungshaft

Mitteilung der Ballweg-Anwälte

© dpa-infocom, dpa:230103-99-88132/4