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Gericht verhandelt Beteiligung an Geldautomatensprengungen

Wegen der Beteiligung an Geldautomatensprengungen müssen sich seit Mittwoch zwei Angeklagte aus den Niederlanden vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Den Männern im Alter von 36 und 28 Jahren wirft die Staatsanwaltschaft vor, an fünf Sprengungen im Jahr 2020 in Plochingen, Schüttorf (Niedersachsen), Düsseldorf, Zeitz (Sachsen-Anhalt) und Elmshorn (Schleswig-Holstein) beteiligt gewesen zu sein. Die Sprengung eines Geldautomaten in Nittenau (Bayern) Ende November 2020 sei während der Tatausführung abgebrochen worden, weil der Sicherheitsdienst aufmerksam geworden sei, erklärte die Staatsanwältin in ihrer Anklage.

Prozess wegen Geldautomaten-Sprengung
Die Verteidiger des Angeklagten sitzen neben ihrem Mandanten. Foto: Friso Gentsch
Die Verteidiger des Angeklagten sitzen neben ihrem Mandanten.
Foto: Friso Gentsch

Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde zu Beginn der Hauptverhandlung abgetrennt. Der 29-Jährige habe wegen einer psychischen Erkrankung nicht erscheinen können, erklärte dessen Anwalt.

Die beiden verbliebenen Angeklagten sollen laut Anklage die Sprengungen nicht selbst ausgeführt haben, sondern die Tatfahrzeuge gemietet und die Ausrüstung für die Taten bereitgestellt haben. Die Geldautomaten wurden mit einer Gasmischung aus Acetylen und Sauerstoff gesprengt. Die übrigen Täter sind in einem Fall bereits verurteilt, überwiegend aber noch unbekannt. (Az.: 12 KLs 5/22)

© dpa-infocom, dpa:220803-99-257247/2