Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde zu Beginn der Hauptverhandlung abgetrennt. Der 29-Jährige habe wegen einer psychischen Erkrankung nicht erscheinen können, erklärte dessen Anwalt.
Die beiden verbliebenen Angeklagten sollen laut Anklage die Sprengungen nicht selbst ausgeführt haben, sondern die Tatfahrzeuge gemietet und die Ausrüstung für die Taten bereitgestellt haben. Die Geldautomaten wurden mit einer Gasmischung aus Acetylen und Sauerstoff gesprengt. Die übrigen Täter sind in einem Fall bereits verurteilt, überwiegend aber noch unbekannt. (Az.: 12 KLs 5/22)
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