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Gericht verhandelt AfD-Klage um Wahlwerbung

Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt am 2. Juni die Klage der AfD-Fraktion um die Rückzahlung von 11.241,53 Euro an den Landtag. Das teilte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit. Das Parlament fordert den Betrag zurück, weil er im Bundestagswahlkampf 2017 von der Partei unzulässig für Wahlwerbung eingesetzt worden sein soll.

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.
Foto: Hendrik Schmidt

Das Verfahren zieht sich schon seit Jahren hin. Der
Rückforderungsbetrag verfalle nicht, hatte ein Landtagssprecher in der Vergangenheit erklärt. Grundsätzlich wird eine Rückzahlung sofort fällig. Die Landtagsverwaltung hatte aber erklärt, sie werde die Zahlungspflicht erst dann durchsetzen, wenn der Bescheid Bestandskraft habe.

Es geht vor allem um eine Kampagne, die die AfD auf dem Stuttgarter Pragsattel auf einer Videoleinwand gezeigt hatte. Dabei wurde etwa der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) als die Figur Gollum aus dem Fantasy-Klassiker »Herr der Ringe« verballhornt.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) hatte diese Kampagne als Verstoß gegen das Fraktionsgesetz gewertet und den Rechnungshof um eine Sonderprüfung gebeten. Der Hintergrund: Die Mittel der Fraktionen werden aus Steuergeldern gespeist. Grundsätzlich dürfen
sie nicht für Parteizwecke eingesetzt werden, also auch nicht für Wahlwerbung.

Die AfD hatte die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet und erklärt, die Sache notfalls gerichtlich klären zu lassen.

© dpa-infocom, dpa:220525-99-430246/2