Vor dem Ulmer Landgericht hat am Montag die Verhandlung zwischen dem Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seiner Frau Anita Müller einerseits und ihren drei erwachsenen Adoptivkindern andererseits begonnen. Die drei Adoptierten fordern ihren Pflichtteil des Erbes und klagen deswegen gegen das Ehepaar Müller.
Nach Auffassung des Gerichts hat die Klage wenig Aussicht auf Erfolg. Die Kammer ging in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung am Abend nicht davon aus, dass der Vertrag formnichtig oder sittenwidrig ist.
Bei der Verhandlung geht es nach Angaben des Landgerichts um einen Vertrag, in dem die drei erwachsenen Adoptierten auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Der 91-jährige Müller selbst erschien nicht zur Verhandlung, seine Frau dagegen schon. Die drei Adoptierten waren ebenfalls anwesend.
Einen genauen Streitwert legte die Kammer am Montag nicht fest, da dieser auf jeden Fall den Höchstwert laut Gerichtskostengesetz von 30 Millionen Euro übersteigen würde. Der sogenannte Pflichtteilsverzichtsvertrag wurde nach Angaben des Gerichts im August 2015 im Zuge der Adoption der drei Erwachsenen geschlossen.
Die Ansichten der Streitparteien gingen unter anderem in der Frage auseinander, wann es erstmals um den Pflichtteilsverzichtsvertrag ging.
Der gelernte Friseur Erwin Müller richtete 1953 nach Firmenangaben in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon ein, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 kam er demnach auf die Idee, im Salon auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten. 1969 brachte Müller den Angaben zufolge von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores mit Waren des täglichen Bedarfs und von großen SB-Warenhäusern mit. 1973 eröffnete er demnach in Ulm schließlich seinen ersten reinen Drogeriemarkt.
Heute hat die Drogeriekette eigenen Angaben zufolge rund 35 000 Mitarbeiter und mehr als 900 Filialen in Europa.
Ein Urteil in dem Fall könnte am 29. Juli verkündet werden.
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